Regelwerk · Österreich

Drohnenflug in Österreich: der Leitfaden zu den Vorschriften

Aktualisiert · Oktober 2026 · 6 Min. · Quellen Austro Control / RIS

1 · Die offene Kategorie

Die europäische Verordnung gilt in Österreich, und die Behörde ist Austro Control, die das Portal dronespace.at betreibt. Sie stellt die offene Kategorie so dar — siehe den europäischen Rahmen: Flug in ununterbrochener direkter Sicht ohne technische Hilfsmittel, höchstens 120 m über dem Boden, ohne Gefahrgut und ohne abgeworfene Gegenstände. Die Unterkategorien:

  • A1 — Drohnen unter 900 g; der Überflug unbeteiligter Personen ist nur mit einer Drohne der Klasse C0 (unter 250 g) erlaubt.
  • A2 — Drohnen bis 4 kg, mit mindestens 30 m Abstand zu unbeteiligten Personen.
  • A3 — Drohnen bis 25 kg, mit mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten, ohne unbeteiligte Personen im Flugbereich.
  • Drohnen ohne Klasse: Seit dem 1. Januar 2024 fliegen sie in der offenen Kategorie — bis 249 g in A1, die übrigen in A3.
  • Alter: 16 Jahre für den „Drohnenführerschein“; 18 Jahre, um Betreiber zu sein (LFG § 24j). Andernfalls erfolgt der Flug unter der direkten Aufsicht eines qualifizierten Fernpiloten.
  • Fernidentifizierung: Seit dem 1. Januar 2024 vorgeschrieben für die Klassen C1, C2, C3, C5 und C6, nicht für eine C0 unter 250 g.
  • Gelände: Der Überflug ist frei (LFG § 2), für Start und Landung ist aber die Zustimmung des Grundeigentümers nötig.

2 · Zonen: die österreichischen Luftverkehrsregeln

Die amtliche Karte ist Austro Control Dronespace (Website und Apps), betrieben von Austro Control; die Zonen werden durch die Luftverkehrsregeln festgelegt (LVR 2014, § 18 und § 18b) und addieren sich. Die wichtigsten für den Freizeitflug:

  • Kontrollzonen (CTR) — Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Wien-Schwechat: Die Zustimmung der Flugverkehrskontrolle ist erforderlich; Ausnahme: eine Drohne unter 250 g bis 30 m Höhe.
  • Flugplatzzonen: Eine gesonderte Genehmigung ist nötig.
  • Sperrgebiete — Wien, Neusiedler See, Rheindelta und die 2026 in Kraft getretene Zone „ESC-WIEN-CITY“: Genehmigung von Austro Control, kostenpflichtig; Ausnahme für eine Drohne unter 250 g bis 30 m Höhe.
  • Sicherheitszonen militärischer Flugplätze (LFG § 24m): Zustimmung der militärischen Flugleitung.
  • Geschützte Naturräume: Sie stehen nicht auf der Karte von Austro Control; man muss sich bei den zuständigen Behörden erkundigen, oft denen der Länder.

⚠️ Die Glydar-Karte zeigt die Vorschriften Österreichs nicht an: Maßgeblich ist die Karte Austro Control Dronespace, die vor jedem Flug zu konsultieren ist — siehe Abdeckung, Land für Land.

3 · Registrierung, Drohnenführerschein und Versicherung

  • Registrierung des Betreibers: Vorgeschrieben für eine Drohne ab 250 g, die mehr als 80 Joule übertragen kann oder einen Sensor für personenbezogene Daten besitzt — eine Kamera genügt, außer bei Spielzeug. Sie erfolgt online bei Austro Control Dronespace, kostet 46,80 € und gilt drei Jahre. Die Nummer wird an allen Drohnen angebracht. Registrierungsnachweis und Versicherungsnachweis sind bei jedem Flug mitzuführen (LFG § 24j).
  • Drohnenführerschein: Vorgeschrieben für alle Fernpiloten von Drohnen über 249 g in der offenen Kategorie; kostenloser Onlinekurs, dann ein Test mit 40 Fragen (A1/A3), bei jedem Flug mitzuführen. Für die A2: eine Prüfung mit 30 Fragen vor Ort bei Austro Control, 75 % richtige Antworten, 69,60 €. Unter 250 g mit Kamera: Registrierung ja, Online-Test nein.
  • Haftpflichtversicherung: Austro Control schreibt, dass jede Drohne versichert sein muss, mit einer Deckung von mindestens 750.000 Sonderziehungsrechten laut LFG. Das LFG sieht je nach Gewicht andere Beträge vor (§ 151): Die Anwendung auf kleine Drohnen wird von diesen Quellen nicht entschieden.

4 · FPV und Immersionsflug

Die konsultierten österreichischen Seiten legen keine eigene Regel für FPV oder Nachtflug fest: Es gilt der europäische Rahmen. Austro Control verlangt aber ununterbrochenen Sichtkontakt ohne technische Hilfsmittel: Im Immersionsflug ist daher ein Beobachter neben dem Piloten nötig, in direkter Sicht und mit klarer Kommunikation.

5 · Vor jedem Flug

  • Austro Control Dronespace konsultieren: Kontrollzonen, Flugplatzzonen, Sperrgebiete; sich zu Naturräumen erkundigen.
  • Registrierungsnachweis, Versicherungsnachweis und, wenn die Drohne mehr als 249 g wiegt, den Drohnenführerschein mitführen.
  • Die Zustimmung des Grundeigentümers für Start und Landung einholen.
Dieser Leitfaden vereinfacht — er ersetzt weder die amtlichen Texte noch eine aktuelle Überprüfung. Im Zweifel: Austro Control, RIS.

6 · Sanktionen: was das Gesetz sagt

In Österreich sind diese Verstöße Verwaltungsübertretungen. Das sieht der Text vor, ohne etwas hinzuzufügen:

  • Verstoß gegen das Luftfahrtrecht — darunter die europäischen Drohnenverordnungen (LFG § 169 Abs. 1; er nennt ausdrücklich die Verordnungen 2019/945 und 2019/947): Geldstrafe bis zu 22.000 €, verhängt von der Bezirksverwaltungsbehörde; bei erschwerenden Umständen zusätzlich bis zu sechs Wochen Freiheitsstrafe.
  • Einziehung: Eine Drohne, die Gegenstand der Übertretung ist, kann für verfallen erklärt werden.
  • Die Strafe greift nur, wenn die Tat nicht von einem Gericht strafbar ist. Die Polizei unterstützt die Behörde bei Verdacht auf unerlaubten Flug, und der Pilot ist anhand der Registrierungsnummer identifizierbar.
Es sind Höchstgrenzen: Die Behörde würdigt den Einzelfall. Sie entsprechen dem Text zum Zeitpunkt der Überprüfung dieses Leitfadens (Oktober 2026) — maßgeblich ist der Gesetzestext, nicht diese Seite.

7 · Deine Verantwortung und was Glydar tut

Glydar informiert; es entbindet von nichts. Dieser Leitfaden gibt amtliche Quellen wieder, ist aber keine amtliche Quelle, garantiert weder deren Vollständigkeit noch deren Aktualität und gilt nicht als Fluggenehmigung.

Der Fernpilot bleibt allein für seinen Flug und dessen Rechtmäßigkeit verantwortlich, wie die Nutzungsbedingungen in Erinnerung rufen. Alles, was zur Überprüfung nötig ist, ist zur Hand: die Abdeckung, Land für Land, die amtliche Karte und die unten genannten Texte.

Amtliche Quellen

FAQ

Darf ich allein ohne Beobachter FPV fliegen?
Nein: Austro Control verlangt ununterbrochenen Sichtkontakt ohne technische Hilfsmittel, und die europäische Verordnung lässt den Immersionsflug nur mit einem Beobachter neben dem Piloten zu.
Darf ich in der Nähe eines Flughafens oder in einem Sperrgebiet fliegen?
Nur mit Zustimmung der Flugverkehrskontrolle in einer Kontrollzone oder mit Genehmigung von Austro Control in einer Flugplatzzone oder einem Sperrgebiet — mit einer Ausnahme für eine Drohne unter 250 g bis 30 m Höhe, ausgenommen Flugplatzzonen ohne Zone. Siehe den Abschnitt Zonen.
Zeigt Glydar die Zonen Österreichs an?
Nein. Die Glydar-Karte zeigt die Vorschriften Österreichs nicht an — siehe die Abdeckung. Vor dem Flug zu konsultieren: die amtliche Karte Austro Control Dronespace.
Was droht bei einem Verstoß?
Eine Geldstrafe bis zu 22.000 € und bei erschwerenden Umständen bis zu sechs Wochen Freiheitsstrafe; die Drohne kann eingezogen werden. Die Fälle und die Fundstellen stehen im Abschnitt Sanktionen.
Gibt es eine spezielle Kategorie? Warum behandelt dieser Leitfaden sie nicht?
Ja: Sobald eine der Regeln der offenen Kategorie nicht eingehalten wird, fällt der Flug in die spezielle Kategorie, mit einer Genehmigung von Austro Control. Glydar behandelt sie nicht: Es richtet sich an Piloten, die vor allem in der Freizeit fliegen, also in der offenen Kategorie, und ein kurzer, geprüfter Leitfaden ist besser als ein ungenauer zu einem komplexeren Regime. Der amtliche Leitfaden ist der von Austro Control: die spezielle Kategorie.
Reicht dieser Leitfaden, um regelkonform zu fliegen?
Nein: Er vereinfacht die offene Kategorie und verweist auf die Texte. Die Verantwortung für die Überprüfung liegt bei dir — siehe den Abschnitt Verantwortung.
Auf der Karte

Alle diese Zonen, eingezeichnet unter deinen Propellern.

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